Kindertagespflegeperson suchen

Örtliches Zuständigkeitsgebiet

Der Tagesmütterverein Ulm e.V. vermittelt Kinder in Kindertagespflege, deren Eltern/Erziehungsberechtigte im Stadtkreis Ulm wohnen. Falls Sie im Alb-Donau-Kreis oder im Landkreis Neu-Ulm wohnen, ist das dortige Landratsamt zuständig. Geeignete und überprüfte Kindertagespflegepersonen, die Kinder in Ulm betreuen, sind in aller Regel Mitglied im Tagesmütterverein Ulm e.V. und stehen in ständigem Kontakt mit uns. Die von uns überprüften und vermittelten Kindertagespflegepersonen sind größtenteils im Ulmer Stadtgebiet tätig, vereinzelt aber auch im Landkreis Neu-Ulm oder im Alb-Donau-Kreis.


Terminanfrage

Suchen Sie einen Betreuungsplatz bei einer geeigneten und überprüften Kindertagepflegeperson, so lassen Sie uns Ihre Betreuungsanfrage bitte mindestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn zukommen.

Haben Sie bereits einen Platz in Ihrer „Wunsch“-Kindertagespflegestelle gefunden und benötigen Sie Beratung zur Kindertagespflege und zur Finanzierung? Oder möchten Sie sich gerne zur Kindertagespflege allgemein informieren?

Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage nach einem Beratungstermin, einem Vermittlungsgespräch oder nach einem Betreuungsplatz lassen Sie uns hierfür bitte das möglichst vollständig ausgefüllte Formular TERMINANFRAGE zukommen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Fomular  abspeichern, bevor Sie es ausfüllen und durch Anklicken der Schaltfläche „Senden“ per E-Mail an den Tagesmütterverein Ulm e.V. übermitteln. Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus einschließlich der Erklärungen zum Datenschutz auf der zweiten Seite. Sollte die Funktion „Senden“ nicht ausführbar sein, so lassen Sie uns das Formular im pdf-Format als Anhang einer E-Mail an info@tmv-ulm.de zukommen. Bei Fragen erreichen Sie den Tagesmütterverein Ulm e.V. telefonisch oder per E-Mail.

Bei der Fachberatung des Tagesmüttervereins Ulm e.V. erhalten Sie ein kostenfreies, persönliches Beratungsgespräch mit Informationen rund um die Kindertagespflege, zum Betreuungsvertrag, der zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern/Erziehungsberechtigten geschlossen wird, sowie darüber hinaus zur Qualifizierung und den pädagogischen Konzepten der von uns vermittelten Kindertagespflegepersonen, zu Eingewöhnung, öffentlicher Förderung der Kindertagespflege (laufende Geldleistung) u.v.m.


Leistungen und Kosten

Zu den vom Tagesmütterverein Ulm angebotenen Leistungen der Jugendhilfe zählen insbesondere die umfassende fachliche Beratung vor und während eines Betreuungsverhältnisses sowie die individuelle Vermittlung von Betreuungsplätzen bei qualifizierten und eignungsüberprüften Kindertagespflegepersonen. Diese Leistungen des Tagesmüttervereins Ulm e.V. sind für Eltern/Erziehungsberechtigte, die in Ulm wohnen, kostenfrei.

Kindertagepflegepersonen schließen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten privatrechtliche Betreuungsverträge ab, in denen die konkreten Rahmenbedingungen des einzelnen Betreuungsverhältnisses festgelegt werden. In der Regel wird die Betreuung in Kindertagespflege von den Eltern/Erziehungsberechtigten als öffentlich geförderte Leistung in Anspruch genommen, so dass keine darüber hinausgehenden privaten Zuzahlungen von den Eltern/Erziehungsberechtigten zu den öffentlich geförderten Betreuunsgzeiten anfallen. Private Zahlungen für Eltern/Erziehungsberechtigte fallen allerdings dann an, wenn zusätzlich zu den öffentlich geförderten Betreuungszeiten, weitere Betreuungsleistungen vereinbart bzw. von den Eltern/Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden.

Alle Kindertagespflegepersonen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung ihrer im Zusammenhang mit einem Betreuungsverhältnis entstehenden Auslagen, insoweit diese nicht bereits von der laufenden Geldleistung (§ 23 SGB VIII) umfasst werden, wie insbesondere das Essensgeld, das durch die Verköstigung der bereuten Kinder anfällt, und für das die Eltern/Erziehungsberechtigten regelmäßig eine Verpflegungspauschale bezahlen, genau wie in Kitas und Kindergärten auch.

Darüber hinaus erhebt die Stadt Ulm gemäß der zugrunde liegenden städtischen Satzung, genau wie bei den Gebühren für Krippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte, abhängig vom Alter des Kindes, dem zeitlichen Betreuungsumfang, dem Haushaltsnettoeinkommen der Eltern/Erziehungsberechtigten und der Anzahl ihrer im Haushalt lebenden Kinder, von den Eltern/Erziehungsberechtigten einen Kostenbeitrag. Die Betreuung in Kindertagespflege ist daher in aller Regel nicht teurer als in Kindertageseinrichtungen.


Versicherungen

Für alle Kindertagespflegepersonen, die im Tagesmütterverein Ulm e.V. Mitglied sind, besteht über die Betriebs-Haftpflichtversicherung des Tagesmüttervereins Ulm e.V. im Rahmen einer Sammelversicherung Versicherungsschutz.


Vereinsmitgliedschaft und Spenden

Als gemeinnütziger Verein ist der Tagemütterverein Ulm e.V. auf Ihre Mitgliedschaft und Ihren Mitgliedsbeitrag sowie auf Spenden angewiesen, um seine Leistungen allen Interessierten kostenfrei anbieten zu können. Wenn Sie Mitglied werden, unterstützen Sie mit Ihrem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 35 Euro die Arbeit des Tagesmüttervereins Ulm e.V. Auch Spenden sind uns jederzeit herzlich willkommen! Vielen Dank!