Kinderbetreuung in Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung und eine echte Alternative zur Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen. Auch Kindertagespflegepersonen haben den gesetzlichen Auftrag, Kinder zu betreuen und zu erziehen und dabei die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes zu fördern (§ 22 Absatz 2 SGB VIII).
Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam gefördert werden.
Um den gesetzlichen Auftrag zum Wohle des betreuten Kindes umzusetzen, sollen Kindertagespflegepersonen und Erziehungsberechtigte eng zusammenarbeiten, sich austauschen und gegenseitig informieren, mit dem Ziel, das in Kindertagespflege betreute Kind umfassend zu fördern. Hierbei werden Kindertagespflegepersonen und Erziehungsberechtigte insbesondere vom Tagesmütterverein Ulm e.V., dem Träger der freien Jugendhilfe, beraten und unterstützt.
Kindertagespflegepersonen sind qualifiziert und bilden sich regelmäßig fort. Sie haben ihr eigenes pädagogisches Konzept, besitzen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII) und werden laufend durch das Jugendamt und den Tagesmütterverein Ulm e.V. überprüft.
Das Betreuungsangebot der Kindertagespflege richtet sich vor allem an Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahre. Ältere Kinder, die einen Kindergarten oder die Schule besuchen, können in Kindertagespflege ergänzend betreut werden.
Tagesmütterverein Ulm e.V.
Deinselsgasse 18
89073 Ulm
Tel. 0731 - 602 33 76
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