Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson. Die Kindertagespflege ist eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung und der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen gesetzlich gleichgestellt. Vor allem Kinder im Alter von unter einem bis zu drei Jahren werden in Kindertagespflege betreut. Im Regelfall besuchen Kinder ab dem 3. Lebensjahr einen Kindergarten. Dann kann die Betreuung in Kindertagespflege ergänzend dazu erfolgen. Dasselbe gilt für Schulkinder bis zum Alter von 14 Jahren.

Im Stadtkreis Ulm betreuen die Kindertagespflegepersonen vor allem im eigenen Haushalt (klassische „Tagesmutter“) und in anderen geeigneten Räumen, die sie eigens zur Betreuung angemietet haben, sog. TiagR (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen). Schließen sich zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen zusammen und betreuen sie Kinder gemeinsam, spricht man auch von Großtagespflege.

Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Kindertagespflege öffentlich gefördert. In Ulm erhalten antragstellende Eltern Zuschüsse der Stadt Ulm, sog. laufenden Geldleistungen, und zusätzlich Freiwilligkeitsleistungen, mit der die bei der Kindertagespflegeperson gebuchten Betreuungsstunden vergütet werden können.

Kindertagespflegepersonen, die vom Tagesmütterverein Ulm e.V. vermittelt werden, sind qualifiziert und in ihrer Eignung überprüft und besitzen eine vom Jugendamt erteilte Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII). Auch ihre Räume, in denen sie Kindertagespflege anbieten und Kinder betreuen, werden überprüft.

Für die Kinderbetreuung durch eine Kindertagespflegeperson müssen Eltern Kostenbeiträge an die Stadt Ulm bezahlen. Die Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung durch eine Kindertagespflegeperson und deren Berechnung basieren auf einer städtischen Satzung und sind gleich hoch wie die Kostenbeiträge, die Eltern für die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen zu zahlen haben. Oftmals ist die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson für die Eltern finanziell sogar günstiger, weil nur die Betreuungsstunden bei der Berechnung des Kostenbeitrags berücksichtigt werden, die die Eltern mit der Kindertagespflegeperson vertraglich vereinbart haben.

Wir informieren und beraten Sie gerne!

Der Tagersmütterverein Ulm e.V.