Verschiedene Betreuungssettings

Im Stadtkreis Ulm betreuen die Kindertagespflegepersonen vor allem im eigenen Haushalt (klassische „Tagesmutter“) und in anderen geeigneten Räumen, die sie eigens zur Betreuung angemietet haben, sog. TiagR (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen). Schließen sich zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen zusammen und betreuen sie Kinder gemeinsam, spricht man auch von Großtagespflege.

Jede Kindertagespflegeperson bzw. jede Kindertagespflegestelle hat ihr eigenes pädagogisches Konzept und einen bestimmten Tagesablauf, der den Kindern Struktur bieten soll, wie z.B. den Morgenkreis, gemeinsame Mahlzeiten, feste Essens- und Schlaf- bzw. Ruhezeiten, Spaziergänge, Spielplatzbesuche usw.

Die Kindertagespflegeperson, die zu Hause tätig ist, betreut in ihren Räumlichkeiten bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig. Auch ihre eigenen Kinder darf die Kindertagespflegeperson mitbetreuen. Hat die Kindertagespflegeperson selbst eigene Kinder, die zu den von ihr angebotenen Betreuungszeiten anwesend sind, nimmt sie oft weniger als fünf fremde Kinder bei sich auf. Die Betreuung findet daher immer in kleinen Gruppen und im häuslichen Umfeld der Kindertagespflegeperson statt und ist dadurch familiennah und durch die eine feste Bezugsperson geprägt. Die Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt ist selbständig tätig.

Kindertagespflege wird häufig auch in anderen geeigneten Räumen angeboten und durchgeführt. In der Regel schließen sich hierfür mindestens zwei Kindertagespflegepersonen zusammen (Großtagespflege), die die gleichen oder zumindest ähnliche pädagogische Ansätze verfolgen und ein gemeinsames Betreuungskonzept haben. In dieser Konstellation dürfen – je nach Qualifizierungsgrad und Tätigkeitsjahren bzw. pädagogischem Fachkraftstatus (§ 7 Kindertagebetreuungsgesetz) der dort tätigen Kindertagespflegepersonen – aktuell sieben bis zehn Kinder gleichzeitig betreut werden. Die Kindertagespflegepersonen, die in anderen geeigneten Räumen betreuen, können selbständig oder angestellt sein.