Kindertagespflegeperson werden
Werden Sie Kindertagespflegeperson!
Haben Sie Spaß am Umgang mit Kindern? Haben Sie Freude daran, mit ihnen zu spielen, zu basteln und zu lachen? Sind Sie bereit zuzuhören, aber auch mit den täglichen Sorgen der Kinder umzugehen? Sind Sie in der Lage, Verantwortung zu übernehmen für die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern?
Werden Sie Tagesmutter/Tagesvater!
Als selbständige Kindertagespflegeperson betreuen Sie in Ihrem eigenen Haushalt bis zu fünf Kinder gleichzeitig. Die Kinder sind in der Regel unter drei Jahre alt.
Können oder möchten Sie die Betreuung der Tageskinder nicht bei sich zu Hause durchführen?
Betreuen Sie in anderen geeigneten Räumen!
Möchten Sie lieber nicht alleine arbeiten, sondern sich mit einer Kollegin zusammentun, um gemeinsam Kinder zu betreuen?
Betreuen Sie in einem Zusammenschluss mit einer anderen Kindertagespflegeperson!
Oder arbeiten Sie lieber im Angestelltenverhältnis anstatt auf selbständiger Basis?
Dann kommt für Sie ein Anstellungsverhältnis in der Kindertagespflege in Betracht!
Viele der Kindertagespflegepersonen, die in anderen geeigneten Räumen betreuen oder in Zusammenschlüssen mit anderen Kindertagspflegepersonen tätig sind, stellen qualifizierte Kindertagespflegepersonen mit unterschiedlichem Beschäftigungsumfang (Minijob, Teilzeit,
Vollzeit) zur Mitarbeit in einer Kindertagespflegestelle an.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson:
Mit der Betreuung von Kindern übernehmen Sie eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Neben dem Interesse an der Kindertagespflege und viel Verantwortungsbewusstsein sollten Sie außerdem Verständnis für Kinder und deren Eltern haben und ausreichend belastbar sein.
Bevor Sie als geeignete Kindertagespflegeperson vom Tagesmütterverein Ulm e.V. vermittelt werden können, bedarf es bestimmter Voraussetzungen:
- persönliche Eignung als Kindertagespflegeperson
- erfolgreiche Teilnahme an der Grundqualifizierung
- Teilnahme an einem Kindernotfallkurs
- Mitgliedschaft im Tagesmütterverein Ulm e.V.
- Selbständige Kindertagespflegepersonen müssen zudem über für die Kinderbetreuung geeignete Räume verfügen.
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
- Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Pflegeerlaubnis bzw. Geeignetheitsbescheinigung des zuständigen Jugendamts.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Haben Sie noch Fragen zur Qualifizierung, zu Terminen oder weiteren Einzelheiten?
Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail! Gerne können Sie mit unseren Fachberaterinnen einen Gesprächstermin vereinbaren.
Tagesmütterverein Ulm e.V.