Örtliche Zuständigkeit
Aufgrund der finanziellen Förderung der Stadt Ulm ist der Tagesmütterverein Ulm e.V. auftragsgemäß nahezu ausschließlich für Kinder und deren Eltern sowie für diejenigen Tagespflegepersonen zuständig, die ihren Wohnsitz im Stadtkreis Ulm haben.
Wenn Sie im Alb-Donau-Kreis wohnen, so wenden Sie sich bitte an den
Tagesmütterverein Alb-Donau-Kreis e.V.
in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis.
Wenn Sie im Landkreis Neu-Ulm wohnen, wenden Sie sich bitte an das
Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich Jugend und Familie / Kindertagesbetreuung / Kindertagespflege.
Wenn Sie im Landkreis Biberach wohnen, wenden Sie sich bitte an den