Kindertagespflegeperson suchen

Örtliches Zuständigkeitsgebiet

Der Tagesmütterverein Ulm e.V. vermittelt Kinder in Kindertagespflege, deren Eltern/Erziehungsberechtigte im Stadtkreis Ulm wohnen. Falls Sie im Alb-Donau-Kreis oder im Landkreis Neu-Ulm wohnen, ist das dortige Landratsamt zuständig. Geeignete und überprüfte Kindertagespflegepersonen, die Kinder in Ulm betreuen, sind in aller Regel Mitglied im Tagesmütterverein Ulm e.V. und stehen in ständigem Kontakt mit uns. Die von uns überprüften und vermittelten Kindertagespflegepersonen sind größtenteils im Ulmer Stadtgebiet tätig, vereinzelt aber auch im Landkreis Neu-Ulm oder im Alb-Donau-Kreis.


Betreuungsanfrage

Suchen Sie einen Betreuungsplatz bei einer geeigneten und überprüften Kindertagepflegeperson, so lassen Sie uns Ihre Betreuungsanfrage bitte mindestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn zukommen. Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage nach einem Beratungstermin, einem Vermittlungsgespräch oder nach einem Betreuungsplatz lassen Sie uns hierfür bitte das möglichst vollständig ausgefüllte Formular BETREUUNGSANFRAGE zukommen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Fomular  abspeichern, bevor Sie es ausfüllen und durch Anklicken der Schaltfläche „Senden“ per E-Mail an den Tagesmütterverein Ulm e.V. übermitteln. Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus einschließlich der Erklärungen zum Datenschutz auf der zweiten Seite. Sollte die Funktion „Senden“ nicht ausführbar sein, so lassen Sie uns das Formular im pdf-Format als Anhang einer E-Mail an info@tmv-ulm.de zukommen. Bei Fragen erreichen Sie die Fachberaterinnen des Tagesmüttervereins Ulm e.V. telefonisch oder per E-Mail. Vor der Vermittlung eines Betreuungsplatzes bei einer geeigneten Kindertagespflegeperson erhalten Sie ein kostenfreies persönliches Beratungsgespräch mit Informationen rund um die Kindertagespflege, zum Betreuungsvertrag, der zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern/Erziehungsberechtigten geschlossen wird, sowie darüber hinaus zur Qualifizierung und den pädagogischen Konzepten der von uns vermittelten Kindertagespflegepersonen, zu Eingewöhnung, öffentlicher Förderung der Kindertagespflege (laufende Geldleistung) u.v.m.


Kosten

Die vom Tagesmütterverein Ulm angebotenen Beratungs- und Vermittlungsgespräche sind für Eltern/Erziehungsberechtigte, die in Ulm wohnen, kostenfrei.

Kindertagepflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt betreuen, sind selbständig tätig. Sie schließen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten privatrechtliche Betreuungsverträge ab, um die konkreten Rahmenbedingungen des einzelnen Betreuungsverhältnisses festzulegen. Es besteht die Möglichkeit, die bei der Kindertagespflegeperson gebuchten Betreuungsstunden privat zu bezahlen. In der Regel wird die Kindertagespflege von den Eltern/Erziehungsberechtigten jedoch als öffentlich geförderte Leistung in Anspruch genommen. Die in Ulm gewährten Zuschüsse an die Kindertagespflegepersonen liegen deutlich über den landesweiten Empfehlungen zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege in Baden-Württemberg. Zusätzlich zur sog. laufenden Geldleistung gewährt die Stadt Ulm weitere freiwillige Leistungen an die Kindertagespflegepersonen. Die allermeisten Kindertagespflegepersonen verlangen daher keine privaten Zuzahlungen von den Eltern/Erziehungsberechtigten zu den öffentlich geförderten Betreuunsgzeiten in der Kindertagespflege. Private Zahlungen für Eltern/Erziehungsberechtigte fallen allerdings dann an, wenn zusätzlich zu den öffentlich geförderten Betreuungszeiten, weitere Betreuungsleistungen vereinbart bzw. von den Eltern/Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden.

Alle Kindertagespflegepersonen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung ihrer im Zusammenhang mit einem Betreuungsverhältnis entstehenden Auslagen, insoweit diese nicht bereits von der laufenden Geldleistung (§ 23 SGB VIII) umfasst werden, wie insbesondere das Essensgeld, das durch die Verköstigung der bereuten Kinder anfällt, und für das die Eltern/Erziehungsberechtigten regelmäßig eine Verpflegungspauschale (pauschaliertes Essensgeld) bezahlen, genau wie in Kitas und Kindergärten auch.

Informationen über die Möglichkeit der öffentlichen Förderung in Kindertagespflege, die sog. laufende Geldleistung und die Freiwilligkeitszahlungen, deren Voraussetzungen und Höhe erhalten Sie beim Tagesmütterverein Ulm e.V. und der Stadt Ulm, Fachbereich Bildung und Soziales, Abteilung Kinderbetreuung Ulm (KIBU).

Darüber hinaus erhebt die Stadt Ulm gemäß der zugrunde liegenden städtischen Satzung, genau wie bei den Gebühren für Krippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte, abhängig vom Alter des Kindes, dem zeitlichen Betreuungsumfang, dem Haushaltsnettoeinkommen der Eltern/Erziehungsberechtigten und der Anzahl ihrer im Haushalt lebenden Kinder, von den Eltern/Erziehungsberechtigten einen Kostenbeitrag. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Stadt Ulm, Fachbereich Bildung und Soziales, Abteilung Kinderbetreuung Ulm (KIBU).

Wenn Sie Mitglied im Tagesmütterverein Ulm e.V. werden, unterstützen Sie mit Ihrem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 35,- Euro die Arbeit des Tagesmüttervereins Ulm e.V.


Versicherungen

Durch die Mitgliedschaft der Eltern/Erziehungsberechtigten im Tagesmütterverein Ulm e.V. ist das Kind während der Betreuung durch die Kindertagespflegeperson zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung auch noch privat unfallversichert. Für alle aktiven Kindertagespflegepersonen, die im Tagesmütterverein Ulm e.V. Mitglied sind, besteht über die Betriebs-Haftpflichtversicherung des Tagesmüttervereins Ulm e.V. im Rahmen einer Sammelversicherung Versicherungsschutz.


Die verschiedenen Formen der Kindertagespflege

Es gibt drei verschiedene Formen der Kindertagespflege, abhängig vom Ort der Betreuung:
– die selbständige, im eigenen Haushalt tätige Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater),
– die in anderen geeigneten Räumen tätigen Kindertagespflegepersonen, die dort – je nach Konstellation – bis zu 9 Kinder betreuen,
– die im Haushalt der Eltern/Erziehungsberechtigten angestellte Kindertagespflegeperson (Arbeitsverhältnis), die lediglich das Kind oder die Kinder einer Familie betreuen.